Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Stadt. Es wird für die Dauer von 5 Jahren von den Essener Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Vorsitzender und zugleich Chef der Verwaltung ist der Oberbürgermeister, der von den Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls für 5 Jahre gewählt wird.
Der Rat der Stadt ist oberstes Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er fasst Beschlüsse in allen wichtigen Angelegenheiten der Stadt, die auf Vorschlag der Verwaltung, auf Antrag der Ratsfraktionen oder auf Empfehlung von Fachausschüssen in die Tagesordnung aufgenommen wurden.
Grundsätzlich sind die Sitzungen des Rates öffentlich, damit Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch die Presse die Debatten im Ratssaal verfolgen können. Nur die wenigen Angelegenheiten, bei denen schutzwürdige Interessen vorliegen, wie z. B. Personal- oder Vertragsangelegenheiten, werden im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten.
Die Bezirksvertretung II ist zuständig für die Standtteile Bergerhausen, Rellinghausen, Rüttenscheid und Stadtwald.
Im Rahmen der Kommunalwahlen wird in jedem der 9 Essener Stadtbezirke eine Bezirksvertretung mit 19 Mitgliedern direkt von der Bürgerschaft gewählt. Beschlüsse der Bezirksvertretungen werden in öffentlicher Bezirksvertretungssitzung, an der jeder als Zuhörer/in teilnehmen kann, gefasst.
Die Bezirksvertretungen entscheiden in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht (z.B. über die Ausstattung von Kinderspielplätzen sowie über die Unterhaltung und Ausstattung der bezirklichen Schulen und öffentlichen Einrichtungen). Dabei sind die Belange der Gesamtstadt zu beachten.
In allen anderen bedeutsamen Angelegenheiten sind sie in den Entscheidungsprozess eingebunden und bringen als "bürgernaheste Volksvertretungen" die Interessen der einzelnen Stadtteile und Stadtbezirke mit ihrer Stellungnahme in die Beratungen des Rates und der Ausschüsse ein.
Der Verwaltung sowie dem Rat und seinen Ausschüssen können die Bezirksvertretungen in allen Angelegenheiten ihres Stadtbezirks Vorschläge und Anregungen unterbreiten.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Parlament des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz in Düsseldorf. Er ist das zentrale Organ der Legislative und besteht aus 195 Abgeordneten, die für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt werden.
Der Landtag verabschiedet und ändert Gesetze für das Bundesland, wählt den Ministerpräsidenten und kontrolliert die Regierung. Er bietet eine Plattform für öffentliche Diskussionen und Meinungsäußerungen. Der Landtag überwacht die Arbeit der Regierung und stellt sicher, dass diese den Gesetzen und Richtlinien folgt.
Der Landtag NRW spielt eine zentrale Rolle im politischen System des Bundeslandes und stellt sicher, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten werden.
Der Deutsche Bundestag ist das nationale Parlament der Bundesrepublik Deutschland und hat seinen Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin. Als zentrale Legislative ist er das Herzstück der parlamentarischen Demokratie in Deutschland. Der Bundestag besteht aus 736 Abgeordneten (Stand: 2021), die alle vier Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt werden.
Unter anderem verabschiedet der Bundestag Bundesgesetze, die für das gesamte Bundesgebiet gelten und wählt den Bundeskanzler, der die Bundesregierung führt. Er überwacht die Arbeit der Bundesregierung und kann durch ein Misstrauensvotum den Bundeskanzler abwählen. Der Bundestag beschließt den Bundeshaushalt und kontrolliert die Verwendung der öffentlichen Mittel.
Der Bundestag spielt eine zentrale Rolle im deutschen politischen System und stellt sicher, dass die Interessen und Meinungen der Bürgerinnen und Bürger auf nationaler Ebene vertreten werden.